Architekten

Neubauplanung, Grundlagenermittlung, Entwurf und Baueingabe bis hin zur Bauabnahme

Wir bieten alle Planungsleistungen des Architekten rund um die Neubauplanung an. Dabei begleiten wir Ihre Baumaßnahmen von der Bestandsaufnahme und Projektentwicklung, über die Planung, inkl. Bauantrag, die Ausschreibung, Vergabe und die Baubegleitung, bzw. Bauleitung, bis zur Übergabe. Evtl. erforderliche Fachplaner, wie Statiker, Energieberater, Schall- und Brandschutzfachplaner, sowie ELT und HLS Fachplaner, haben wir an der Hand und ziehen diese bei Bedarf hinzu.

Planung und Beratung beim Bauen im Bestand
(Altbau- und Gebäudesanierung)

Wir bieten alle Planungsleistungen rund um die Sanierung, Modernisierung und den Umbau von Bestandsgebäuden. Dabei beraten wir Sie von der ersten Minute an um Ihnen die optimale Grundlage für die richtigen Entscheidungen zu geben, insbesondere was , Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit betrifft.

Die Planung erfolgt auf Grundlage der HOAI

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI, unterteilt den Planungsprozess in neun Phasen. Sie gibt die Inhalte und Ergebnisse der einzelnen Leistungsphase vor und bestimmt phasenweise die Mindestqualität der Leistungen.

Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung

Leistungsphase 2 - Vorplanung

Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung

Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung

Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung

Leistungsphase 6 - Vorbereiten der Vergabe

Leistungsphase 7 - Mitwirken bei der Vergabe

Leistungsphase 8 - Objektüberwachung

Leistungsphase 9 - Objektbetreuung

Die Ermittlung des Honorars ist von folgenden Punkten abhängig: Anrechenbare Kosten (Baukosten, Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276), Schwierigkeitsgrad (des Bauvorhabens, Einordnung nach HOAI), erbrachte Leistungen der jeweiligen Leistungsphase (Teilweise Erbringung ist möglich, Anteil an der LPH nach Simon Tabellen). Beim Bauen im Bestand (Sanierung, Modernisierung, Erweiterung) sieht die Honorarordnung einen Zuschlag von max. 33 % vor. Zur groben Orientierung kann man für die gesamten Architektenleistungen aller Leistungsphasen etwa 20% der Baukosten ansetzen. Die Leistungsphasen teilen sich anteilig auf das Gesamthonorar auf, entsprechend der u.a. Tabelle.

Leistungsphase

 

Kostenanteil der Leistungsphasen am Gesamthonorar:

(Schlüssel nach BKI)

LP 1:

Grundlagenermittlung

2 %

LP 2:

Vorplanung

7 %

LP 3:

Entwurfsplanung

15 %

LP 4:

Genehmigungsplanung

3 %

LP 5:

Ausführungsplanung

25 %

LP 6:

Vorbereitung der Vergabe

10 %

LP 7:

Mitwirkung bei der Vergabe

4 %

LP 8:

Objektüberwachung

32 %

LP 9:

Objektbetreuung

2 %

Die Ermittlung des Honorars ist von folgenden Punkten abhängig: Anrechenbare Kosten (Baukosten, Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276), Schwierigkeitsgrad (des Bauvorhabens, Einordnung nach HOAI), erbrachte Leistungen der jeweiligen Leistungsphase (Teilweise Erbringung ist möglich, Anteil an der LPH nach Simon Tabellen). Beim Bauen im Bestand (Sanierung, Modernisierung, Erweiterung) sieht die Honorarordnung einen Zuschlag von max. 33 % vor. Zur groben Orientierung kann man für die gesamten Architektenleistungen aller Leistungsphasen etwa 20% der Baukosten ansetzen. Die Leistungsphasen teilen sich anteilig auf das Gesamthonorar auf, entsprechend der u.a. Tabelle.

LP 1-9 = Leistungsphase

 

 

Kostenanteil der Leistungs-phasen am Gesamt-honorar:

(Schlüssel nach BKI)

LP 1:

Grundlagenermittlung

2 %

LP 2:

Vorplanung

7 %

LP 3:

Entwurfsplanung

15 %

LP 4:

Genehmigungsplanung

3 %

LP 5:

Ausführungsplanung

25 %

LP 6:

Vorbereitung der Vergabe

10 %

LP 7:

Mitwirkung bei der Vergabe

4 %

LP 8:

Objektüberwachung

32 %

LP 9:

Objektbetreuung

2 %